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2.
Wie muss der
Datenschutzbeauftragte bestellt werden?
Der Datenschutzbeauftragte ist spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Datenverarbeitungstätigkeit im Sinne von Ziffer 1 des Betriebes schriftlich zu bestellen, wobei auch Aufgabe und organisatorische Stellung zu konkretisieren sind. Unterbleibt die Bestellung kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. |