2. Wie muss der Datenschutzbeauftragte bestellt werden?

Der Datenschutzbeauftragte ist spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Datenverarbeitungstätigkeit im Sinne von Ziffer 1 des Betriebes schriftlich zu bestellen, wobei auch Aufgabe und organisatorische Stellung zu konkretisieren sind. Unterbleibt die Bestellung kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Fenster schlisssen